„Die EU gilt als bürgerfern, gängelnd, bevormundend, gleichmachend, bürokratisch, undemo- kratisch und ineffizient“.
Günter Verheugen – Ehemaliger EU-Kommissar
28 EU-Kommissare und ihre Mitarbeiter versuchen, ihre Existenz mit überflüssigen Richtlinien zu rechtfertigen.
Beispiele gefällig ?
Leiterrichtlinie 2001/45/EG:
„Die
Leiterfüße von tragbaren Leitern müssen so auf einem stabilen, festen,
angemessen dimensionierten und unbeweg- lichen
Untergrund ruhen, dass die Stufen in horizontaler Stel- lung bleiben.
(...) Das Verrut- schen der Leiterfüße muss wäh- rend der Benutzung
entweder durch Fixierung des oberen oder unteren Teils der
Holme, durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch andere gleichwertige
Lösungen verhindert werden“.
Vibrationsrichtlinie RL 2002/44/EG
Sie soll die Arbeitnehmer vor zu starken Erschütterungen, bei-
spielsweise beim Bohren, schützen.
Die Betriebe sind deshalb angehalten, Gefährdungsbeur-
teilungen durchzuführen und "Vi- brationskonten" zu führen, auf denen
Messdaten festgehalten werden.
Brüssel schreibt
dem Arbeit- nehmer genau vor, wie viel Vibration sein darf: "Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition für
Hand-Arm-Vibra- tion erfolgt nach dem Stand der Technik anhand der
Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierten
Tagesexpositionswertes A (8); dieser wird
ausgedrückt als Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewer- teten
Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen a (tief) hwx, a (tief)why; a(tief)hwz."
Alles klar?
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