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Sonntag, 18. Mai 2014

EU

„Die EU gilt als bürgerfern, gängelnd, bevormundend, gleichmachend, bürokratisch, undemo- kratisch und ineffizient“.
Günter Verheugen – Ehemaliger EU-Kommissar
28 EU-Kommissare und ihre Mitarbeiter versuchen, ihre Existenz mit überflüssigen Richtlinien zu rechtfertigen.

Beispiele gefällig ?

Leiterrichtlinie 2001/45/EG:
„Die Leiterfüße von tragbaren Leitern müssen so auf einem stabilen, festen, angemessen dimensionierten und unbeweg- lichen Untergrund ruhen, dass die Stufen in horizontaler Stel- lung bleiben. (...) Das Verrut- schen der Leiterfüße muss wäh- rend der Benutzung entweder durch Fixierung des oberen oder unteren Teils der Holme, durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch andere gleichwertige Lösungen verhindert werden“.
Vibrationsrichtlinie RL 2002/44/EG
Sie soll die Arbeitnehmer vor zu starken Erschütterungen, bei- spielsweise beim Bohren, schützen.
Die Betriebe sind deshalb angehalten, Gefährdungsbeur- teilungen durchzuführen und "Vi- brationskonten" zu führen, auf denen Messdaten festgehalten werden.
Brüssel schreibt dem Arbeit- nehmer genau vor, wie viel Vibration sein darf: "Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition für Hand-Arm-Vibra- tion erfolgt nach dem Stand der Technik anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierten Tagesexpositionswertes A (8); dieser wird ausgedrückt als Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewer- teten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen a (tief) hwx, a (tief)why; a(tief)hwz."
Alles klar?

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